Angaben gemäß § 5 TMG:
Bestattungen Hoyer GmbH
Boltestraße 53
44894 Bochum
Vertreten durch:
Geschäftsführer:
Tom Wellers
Kontakt:
Telefon: 0234 - 925 03 04
E-Mail: info@hoyer-bestattungen.de
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Den Geschäftsbeziehungen zwischen Bestattungen Hoyer GmbH und dem Vertragspartner / der Vertragspartnerin liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden.
§2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers / der Auftraggeberin und zwar auch dann, wenn hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug genommen wird. Abreden der vorliegenden AGB müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
§3 Sofern nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung binnen 14 Tagen ab Auftragserteilung zu zahlen. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers / der Auftraggeberin. Ein Abzug auf die vereinbarte Vergütung (Skonto, o. Ä.) ist ausgeschlossen, es sei denn, dass sie rechtskräftig anderweitig festgestellt wurde.
§4 Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird diese mit der Bestattung wirksam und erlischt mit erfolgter Bezahlung.
§5 Bei Verzug des Auftraggebers / der Auftraggeberin werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung können 5,00 € berechnet werden.
§6 Die Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§7 Kündigt der Auftraggeber / die Auftraggeberin den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber / die Auftraggeberin zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung durch Bestattungen Hoyer GmbH nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. In diesem Fall wird eine Pauschale in Höhe von 20 % der vereinbarten Vergütung verlangt. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Regelungen in §6 und §7 schließen den Nachweis des Auftraggebers / der Auftraggeberin nicht aus, dass kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.
§8 Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die dem Bestattungsinstitut nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers / der Auftraggeberin aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge.
§9 Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers / der Auftraggeberin.
§9.1 Bestattungen Hoyer GmbH steht es zu, die Forderungen über das abcfinance GmbH Factoring abzutreten. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin stimmt diesem unwiderruflich zu. Insbesondere bei Finanzierungen bzw. Ratenzahlungen oder verlängerten Zahlungszielen werden Forderungen prinzipiell an Factoring-Unternehmen abgetreten.
§9.2 Bestattungen Hoyer GmbH ist berechtigt Bonitätsauskünfte einzuholen und entsprechend der Auskunft Zahlungsbedingungen festzulegen oder einen Auftrag abzulehnen. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin erteilt mit seiner / ihrer Unterschrift dem Bestatter die Berechtigung, dass der Bestatter (auch personenbezogene) Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten Dritten zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsabwicklung und -abrechnung erforderlich ist. Der Bestatter ist insbesondere berechtigt, Forderungen des Bestatters gegen den Auftraggeber / die Auftraggeberin an einen Factor abzutreten und diesem die zuvor genannten personenbezogenen Daten zum Zweck der Auftragsabwicklung und/oder -abrechnung zu übermitteln oder den Factor mit der Prüfung der personenbezogenen Daten zu beauftragen. Informationen über den Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der abcfinance GmbH sind unter www.abcfinance.de/datenschutz einsehbar.
§10 Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber / die Auftraggeberin den fehlenden Betrag auf Anforderung unverzüglich nachzuzahlen.
§11 Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber / die Auftraggeberin diese binnen zwei Wochen seit der Beisetzung des Sarges bzw. der Urne anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen uns ein Jahr.
§12 Bestattungen Hoyer GmbH haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber / die Auftraggeberin Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen von Bestattungen Hoyer GmbH beruhen. Soweit dem Bestattungsgeschäft Hoyer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
§13 Die Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin darf nur mit dem Einverständnis von Bestattungen Hoyer GmbH erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht.
§14 Bestattungen Hoyer GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers / der Auftraggeberin bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall kann der Bestatter einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% der vereinbarten Kosten/Gebühren erheben.
§15 Bestattungen Hoyer GmbH ist berechtigt, ein anderes Bestattungsunternehmen mit der Durchführung des Auftrages zu beauftragen.
§16 Erfüllungsort ist der Sitz von Bestattungen Hoyer GmbH in Bochum. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Bochum. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers / der Auftraggeberin zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie für den Fall, dass der Auftraggeber / die Auftraggeberin nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand Bochum.
§17 In allen Rechtsangelegenheiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§18 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.
§19 Unser Angebot ist freibleibend. Mit der Annahme des Angebots oder der Unterzeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber kommt ein bindendes Vertragsverhältnis zustande. Der Leistungsumfang richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und den zur Bestattungsdurchführung notwendigen Fremdleistungen. Nachträglich zusätzlich in Auftrag gegebene Leistungen werden zusätzlich berechnet, Auslagen werden in der tatsächlich geleisteten Höhe an den Auftraggeber / die Auftraggeberin weiter berechnet.
§20 Der Auftraggeber / die Auftraggeberin stimmt ausdrücklich zu, dass das Bestattungsunternehmen Bestattungen Hoyer GmbH vor Ablauf der Widerrufsfrist mit Ausführung des Vertrages beginnt. Ihm / ihr ist bekannt, dass er / sie durch diese Zustimmung mit vollständiger Vertragserfüllung durch das Bestattungsunternehmen Hoyer sein / ihr Widerrufsrecht verliert.
§21 Informationen über den Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Bestattungen Hoyer GmbH sind unter www.hoyer-bestattungen.de/impressum-hoyer einsehbar.
§22 Hiermit bevollmächtigt der Auftraggeber / die Auftraggeberin das Bestattungsunternehmen Bestattungen Hoyer GmbH die standesamtliche Beurkundung sowie die Überführung vom Sterbeort durchzuführen.
§23 Der Auftraggeber / die Auftraggeberin erteilt mit seiner Unterschrift dem Bestatter die Vollmacht, Auskünfte bei Versicherungen und sonstigen Stellen, die mit der Vertragsabwicklung und den Abmeldungen der verstorbenen Person in Zusammenhang stehen, schriftlich einholen zu dürfen.
