Inhalt Testament
Der Erblasser kann frei entscheiden, wen er als Erben einsetzt. Das können nicht nur eine oder mehrere Personen sein, sondern auch Vereinigungen, Kirchen oder der Staat. Wird durch das Testament die gesetzliche Erbfolge geändert, so haben Kinder und Ehepartner des Verstorbenen, dessen Eltern bedingt, trotzdem Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils. Er macht die Hälfte des gesetzlichen Erbteils aus und muss in Geld ausgezahlt werden. Aus dem Testament muss die Erbquote hervorgehen, das heißt, wer allein oder zu welchem Bruchteil erben soll. Bestimmte Nachlassstücke können bestimmten Personen durch ein Vermächtnis zugesprochen werden. Hier ist es empfehlenswert, den Rat eines Notars einzuholen.