Erbschein beantragen
Wenn Sie einen Erbschein beim Amtsgericht Bochum beantragen möchten, gibt es einige Schritte zu beachten. Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass Sie die erforderlichen Unterlagen und Dokumente bereithalten, wie zum Beispiel den Nachweis über den Tod des Erblassers, das Testament oder einen Erbvertrag sowie die Geburts- und Sterbeurkunden der beteiligten Personen.
Anschließend können Sie einen Termin beim Amtsgericht Bochum vereinbaren und den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins stellen. Hierbei müssen Sie angeben, wer die Erben des Verstorbenen sind und welche Erbanteile diese haben. Das Amtsgericht wird daraufhin prüfen, ob ein Erbschein erforderlich ist und welcher Erbschein ausgestellt werden muss.
Nach erfolgreicher Prüfung wird der Erbschein ausgestellt und Ihnen ausgehändigt. Mit diesem können Sie dann Ihre Erbansprüche geltend machen und beispielsweise Bankkonten des Verstorbenen auflösen oder Grundstücke verkaufen. Beachten Sie jedoch, dass ein Erbschein nur für Deutschland gilt und im Ausland gegebenenfalls weitere Dokumente erforderlich sind.
Wer trägt die Kosten für einen Erbschein?
Wenn eine Bank von einem Kunden einen Erbschein verlangt, um dessen Ansprüche auf ein Erbe zu prüfen, dann muss die Bank in der Regel nicht die Kosten dafür tragen. Die Kosten für den Erbschein werden üblicherweise von den Erben selbst getragen. Allerdings kann es auch Ausnahmen geben, zum Beispiel wenn die Bank den Kunden fälschlicherweise dazu aufgefordert hat, einen Erbschein zu besorgen und dieser tatsächlich nicht erforderlich war. In diesem Fall könnte die Bank möglicherweise verpflichtet sein, die Kosten zu erstatten. Es empfiehlt sich in jedem Fall, die genauen Umstände und die jeweiligen Kosten mit einem Rechtsanwalt zu besprechen.