Ausschlagung Erbe

Grundsätzlich ist es möglich, eine Erbschaft auszuschlagen. In der Regel werden Erben von diesem Recht bzw. einer Haftungsbeschränkung Gebrauch machen, wenn der Wert der Erbschaft die Schulden des Erblassers nicht deckt. Eine Ausschlagung kann nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntniserlangung durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht erfolgen. Auch in diesem Falle sollte ein Notar hinzugezogen werden.