Friedhof Bochum-Eppendorf
Anschrift: Holzstraße 72 a, 44869 Bochum
2017 wurden Urnengemeinschaftsgrabstätten auf dem Friedhof Eppendorf angelegt. Diese pflegefreie Grabart wird von den Angehörigen sehr gut angenommen.
Mögliche Beisetzungsarten:
Erdbestattungen:
- Familiengrab| Galerie
Familiengrab
Familiengrabstätte für Sargbestattungen Friedhof Eppendorf
Eine Familiengrabstätte, auch Gruft genannt, auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum kann aus einem oder mehreren Plätzen bestehen und bietet Raum für eine oder mehrere Beisetzungen – sowohl für Särge als auch für Urnen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht in der Regel die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Auf der Grabstätte darf ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Gestaltung der Grabstätte kann frei gewählt werden – beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder Bodendeckern.
Der Friedhofswärter zeigt Ihnen gerne die verfügbaren Grabstellen. Innerhalb dieser Auswahl können Sie die gewünschte Grabstelle selbst auswählen.
Für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch unter: 0234 87900. 11/25 - Reihengrab| Galerie | Feld: 31
Reihengrab
Reihengrabstätten für Erdbestattungen gehören zu den klassischen Grabarten vieler Friedhöfe. Sie werden in geordneten Reihen angelegt und jeweils für eine einzelne Sargbestattung vergeben. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Jede Grabstelle steht für die Dauer der festgelegten Ruhefrist zur Verfügung, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Es besteht die Möglich, dass das Grab im Rahmen der Friedhofsordnung selbst gepflegt und individuell gestaltet werden kann. So entsteht ein persönlicher Ort des Gedenkens.
Für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch unter: 0234 879000 10/26
- Familiengrab Rasen| Galerie | Feld: E9
Familiengrab Rasen
Rasenfamiliengrabstätte für Sargbestattungen - Friedhof Eppendorf
Eine Rasenfamiliengrabstätte auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum kann aus einem oder mehreren Plätzen bestehen und bietet Raum für eine oder mehrere Beisetzungen – sowohl für Särge als auch für Urnen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht in der Regel die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Auf der Grabstätte darf ein Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Rasenfläche wird von der Stadt Bochum gepflegt. Die Grabstätte darf nicht bepflanzt werden.
Der Friedhofswärter zeigt Ihnen gerne die verfügbaren Grabstellen.
Für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch unter: 0234 879000. 10/26
- Reihengrab Kind| Galerie | Feld: K4
Reihengrab Kind
Kindergräber - liebevoller Raum für unvergessene kleine Seelen
Der schwerste Moment im Leben ist der Verlust des eigenen Babys oder Kindes. Die Friedhöfe bieten kleine Kindergräber als Ort des Gedenkens an. Sie unterscheiden sich oft in Gestaltung, Bepflanzung und Symbolik von klassischen Gräbern, um der Leichtigkeit und Unschuld des jungen Lebens gerecht zu werden. Ob liebevoll gestaltete Grabmale, sanfte Symbole wie Engel, Schmetterlinge oder Sterne oder dekorativ eingearbeitete Kuscheltiere sowie eine individuelle Bepflanzung. Das Grab kann so gestaltet werden, wie es sich richtig anfühlt.
Für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch unter: 0234 879000 10/26
Feuerbestattungen:
- Familiengrab| Galerie | Feld: K6
Familiengrab
Urnen-Familiengrabstätte – Bochum-Eppendorf
Eine Urnen-Familiengrabstätte auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum besteht aus zwei, vier oder sechs Stellen und bietet Raum für mehrere Urnenbeisetzungen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern bzw. wiederzuerwerben.Die Grabstätte wird von den Angehörigen selbst gestaltet und gepflegt. Die Gestaltung kann dabei individuell gewählt werden – beispielsweise mit Blumen, Sträuchern oder Bodendeckern. Zur Kennzeichnung der Grabstätte kann ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine entsprechende Genehmigung erforderlich.
Für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch unter: 0234 879000.
11/25 - Reihengrab| Galerie | Feld: D4
Reihengrab
Reihengrabstätten für Urnen gehören zu den klassischen Grabarten vieler Friedhöfe. Sie werden in geordneten Reihen angelegt und jeweils für eine einzelne Bestattung vergeben. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Jede Grabstelle steht für die Dauer der festgelegten Ruhefrist zur Verfügung, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Es besteht die Möglich, dass das Grab im Rahmen der Friedhofsordnung selbst gepflegt und individuell gestaltet werden kann. So entsteht ein persönlicher Ort des Gedenkens.
Für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch unter: 0234 879000 10/26
- Gemeinschaftsgrab| Galerie | Feld: E13
Gemeinschaftsgrab

